Gemäß der chinesischen Lebensmittelzusatzstoffnorm GB 2760 ist die Verwendung von BHA in Speiseölen und -fetten, frittierten Lebensmitteln, getrockneten Fischprodukten, Keksen, Instantnudeln, Instantreis, Nüssen, Konserven und Wurstwaren mit einer maximalen Verwendungsmenge von 0,2 g/kg zulässig. Für Kaugummi beträgt die zulässige Höchstmenge 0,4 g/kg. BHA kann auch in Lebensmittelverpackungsmaterialien verwendet werden.
Direkte Methode
Geben Sie 0,05–0,20 g/kg BHA direkt zu Ölen und Fetten hinzu und mischen Sie, bis es vollständig aufgelöst und gleichmäßig verteilt ist. Alternativ kann BHA vor der Zugabe als 5–10 %iges Ölkonzentrat zubereitet werden.
Methode zur Imprägnierung mit Sole
Bei marinierten Fleischprodukten und getrockneten Fischprodukten kann BHA in einer Menge von 0,05–0,20 g/kg direkt zu den Produkten hinzugefügt werden. Alternativ können die Produkte in Salzlake mit 0,005–0,02 % BHA getaucht werden.
Mischmethode
Für frittierte Lebensmittel, Kekse, Instantnudeln, schnell gekochten Reis und Trockenfrüchte in Dosen kann dem verwendeten Öl BHA in einer Menge von 0,05–0,20 g/kg zugesetzt werden. Bei anderen Lebensmitteln wie Schinken oder Würstchen kann BHA durch Mischen mit Gewürzen eingearbeitet werden.
Verdünnte Sprühmethode
Eine verdünnte BHA-Lösung kann direkt auf die Innenfläche von Lebensmittelverpackungsmaterialien gesprüht werden. Alternativ können Verpackungsbeutel mit antioxidativem Dampf gefüllt werden oder BHA durch Sprühen auf Verpackungspapier aufgetragen werden. Die empfohlene Dosierung liegt zwischen 0,02 % und 0,1 %.